Stein auf Stein zu deinem Zuhause.
Grundriss zeichnen, Fliesen aussuchen, jede Woche zur Baustelle fahren und sehen, wie es wächst. Bauen ist pure Vorfreude und gleichzeitig eine Zeit mit besonderen Risiken. Die meisten lassen sich mit wenig Aufwand gut absichern.
- 22 Schritte
- 5 Fristen
- 7 Antworten
Unter diesem Video findest du alles, was du jetzt brauchst.
In der richtigen Reihenfolge und mit allen Fristen.
Der Moment, in dem die Bodenplatte liegt.
Irgendwann stehst du auf deinem Grundstück und siehst zum ersten Mal, wo dein Wohnzimmer sein wird.
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Bis zum Einzug bist du Bauherr, mit allen Pflichten, die dazugehören. Wer die wichtigsten Verträge vor dem ersten Spatenstich abschließt, kann sich ganz auf die schönen Seiten konzentrieren.
- 1 WocheMeldefrist bei der BG BAU
Private Bauherren mit Helfern melden das Bauvorhaben innerhalb einer Woche nach Baubeginn bei der BG BAU an.
Quelle: BG BAU, Meldepflicht für private Bauvorhaben - 0 €Feuer-Rohbau
Bei vielen Wohngebäudetarifen ist der Rohbau bis zur Fertigstellung beitragsfrei gegen Feuer versichert, wenn du den Vertrag zum Baubeginn abschließt.
- 6,5 %Grunderwerbsteuer im Saarland
Sie fällt beim Kauf des Grundstücks an. Bei 100.000 Euro für das Grundstück sind das 6.500 Euro.
Quelle: Steuersatz Saarland seit 2015
Schritt für Schritt, in der richtigen Reihenfolge.
Etappe 1 von 5Noch bevor ein Bagger kommt
Rechne nicht nur mit dem Haus selbst. Grundstück, Erschließung, Außenanlagen, Küche, Nebenkosten und Gutachter kommen dazu. Viele Fachleute empfehlen, einen Puffer von rund zehn Prozent für Unvorhergesehenes einzuplanen.
Mehr zur FinanzierungPrüfe Bebauungsplan, Baugrund und Erschließung, bevor du unterschreibst. Beim Grundstückskauf fällt die Grunderwerbsteuer an: im Saarland 6,5 Prozent, bei 100.000 Euro sind das 6.500 Euro. Dazu kommen Notar und Grundbuch.
Beim Bauen wird das Darlehen in Raten nach Baufortschritt ausgezahlt. Für noch nicht abgerufene Beträge verlangen Banken oft Bereitstellungszinsen. Wir achten darauf, dass Zahlungsplan und Darlehen zusammenpassen.
Mehr zur FinanzierungViele Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor Baubeginn oder vor Vertragsschluss gestellt wird. Informier dich früh, was für dich in Frage kommt.
Bei einem Verbraucherbauvertrag muss dir der Unternehmer vor der Unterschrift eine Baubeschreibung in Textform geben. Du hast ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, Abschlagszahlungen dürfen insgesamt höchstens 90 Prozent der Vergütung betragen, und du bekommst bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von fünf Prozent. Lass den Vertrag am besten von einem Fachmann prüfen.
Etappe 2 von 5Jetzt greift der Schutz
Beginne erst zu bauen, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Melde den Baubeginn bei der zuständigen Behörde, so wie es in der Genehmigung steht.
Als Bauherr bist du für die Sicherheit auf deiner Baustelle verantwortlich. Stürzt jemand über ungesichertes Material oder fällt etwas vom Gerüst, kann das teuer werden. Die Bauherrenhaftpflicht schließt du vor Baubeginn ab.
Zum Sach-RechnerSchließ die Wohngebäudeversicherung schon zum Baubeginn ab. Viele Tarife schützen den Rohbau dann beitragsfrei gegen Feuer, bis das Haus fertig ist.
Sie zahlt bei unvorhergesehenen Schäden am Bau, etwa durch Sturm, Vandalismus oder den Diebstahl fest eingebauter Teile. Prüfe im Bauvertrag, ob der Unternehmer sie bereits abgeschlossen hat.
Helfen Freunde oder Familie mit, sind sie über die BG BAU gesetzlich unfallversichert. Melde das Bauvorhaben mit den Eigenleistungen innerhalb einer Woche nach Baubeginn dort an.
Du selbst bist dabei nicht automatisch geschützt. Dafür gibt es eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU oder eine private Unfallversicherung.
Baustrom und Bauwasser beantragst du beim Netzbetreiber und dem Wasserversorger. Rechne mit einigen Wochen Vorlauf.
Etappe 3 von 5Dranbleiben zahlt sich aus
Zahle Abschläge erst, wenn der vereinbarte Bauabschnitt fertig und geprüft ist. Prüfe jede Rechnung, bevor du sie an die Bank weitergibst.
Dokumentiere den Baufortschritt mit Fotos und kurzen Notizen. Das hilft dir bei Fragen zu Terminen, Mängeln und Rechnungen. Ein unabhängiger Baubegleiter kann zusätzlich zwischendurch prüfen.
Schreibe Auffälligkeiten sofort schriftlich an den Unternehmer. Warte nicht bis zur Abnahme.
Risikoleben und Berufsunfähigkeit sorgen dafür, dass die Rate weiterläuft, wenn ein Einkommen wegfällt. Und: Starkregen und Hochwasser sind auch im Saarland ein Thema, das Pfingsthochwasser 2024 hat es gezeigt. Elementarschutz gehört zum fertigen Haus dazu.
Mehr zur BerufsunfähigkeitAls Mieter hast du eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Plane die Kündigung so, dass du nicht doppelt zahlst und trotzdem nicht ohne Wohnung dastehst, falls sich der Einzug verschiebt.
Etappe 4 von 5Der große Moment
Gehe das Haus mit einem Sachverständigen durch und lass alle Mängel im Abnahmeprotokoll festhalten. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren für Mängel am Bauwerk. Hat der Bauvertrag die VOB vereinbart, kann sie vier Jahre betragen.
Melde die Fertigstellung deinem Versicherer, damit aus dem Schutz für den Rohbau der volle Schutz für das fertige Haus wird.
Ab dem Einzug braucht deine Einrichtung Schutz. Rechne einmal zusammen, was in deinem neuen Zuhause steht.
Melde dich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort an und gib die Adresse deinen Versicherern, der Bank und dem Arbeitgeber.
Etappe 5 von 5Das Haus gut durch die Jahre bringen
Gehe das Haus vor Ablauf der Gewährleistungsfrist noch einmal gründlich durch, am besten nach etwa viereinhalb Jahren, und melde Mängel schriftlich. So bleiben deine Rechte erhalten.
Die Zinsbindung endet oft nach zehn oder fünfzehn Jahren. Wer früh plant, zum Beispiel mit einem Bausparvertrag, kann sich Zinsen für später sichern.
Mehr zum Bausparen
Je voller der Ring, desto wichtiger.
- BauherrenhaftpflichtUnverzichtbar
Schützt dich, wenn auf deiner Baustelle jemand zu Schaden kommt.
- Wohngebäude mit Feuer-RohbauSehr wichtig
Vom ersten Tag an: Der Rohbau ist oft beitragsfrei gegen Feuer mitversichert.
- BaufinanzierungSehr wichtig
Auszahlung nach Baufortschritt, ohne unnötige Bereitstellungszinsen.
- RisikolebenSehr wichtig
Sichert den Kredit ab, damit das Haus in der Familie bleibt.
- BauleistungSehr wichtig
Zahlt bei Schäden am Rohbau durch Sturm, Vandalismus oder Diebstahl.
- ElementarschutzSehr wichtig
Starkregen und Hochwasser: ab Fertigstellung ein Muss.
Das fragen sich viele.
Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an oder schreib uns, wir antworten persönlich.
Die Antworten stützen sich auf die jeweils genannte Quelle, Stand der Prüfung: Oktober 2026. Im Einzelfall gelten die Bedingungen deines Vertrags.
Welche Versicherungen brauche ich beim Hausbau?
Wichtig sind die Bauherrenhaftpflicht, die Wohngebäudeversicherung mit Feuer-Rohbau und die Bauleistungsversicherung. Dazu kommt die Meldung bei der BG BAU, wenn Helfer mitarbeiten, sowie Risikoleben und Berufsunfähigkeit für den Kredit. Prüfe im Bauvertrag, welche Versicherungen der Unternehmer schon abgedeckt hat.
Quelle: Einschätzung von saarfinanz
Was ist der Feuer-Rohbau?
Wenn du die Wohngebäudeversicherung zum Baubeginn abschließt, ist der Rohbau bei vielen Tarifen bis zur Fertigstellung beitragsfrei gegen Feuer versichert. Das schützt dich in der Zeit, in der das Haus noch nicht bezugsfertig ist. Die Bedingungen unterscheiden sich je Tarif.
Quelle: Versicherungsbedingungen (je Tarif)
Was ist ein Verbraucherbauvertrag und welche Rechte habe ich?
So heißt ein Vertrag, in dem ein Unternehmer ein neues Haus oder einen erheblichen Umbau für einen Verbraucher errichtet. Du bekommst vorab eine Baubeschreibung in Textform, hast ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, die Abschlagszahlungen dürfen höchstens 90 Prozent der Vergütung betragen, und bei der ersten Abschlagszahlung muss der Unternehmer eine Sicherheit von fünf Prozent leisten. Wird der Vertrag notariell beurkundet, gilt das Widerrufsrecht nicht.
Quelle: BGB §§ 650i bis 650m
Wie lange habe ich Gewährleistung auf Baumängel?
Für Mängel an einem Bauwerk beträgt die Frist grundsätzlich fünf Jahre ab der Abnahme. Bei Verträgen mit vereinbarter VOB/B können es vier Jahre sein. Melde Mängel schriftlich und rechtzeitig, am besten kurz vor Ablauf der Frist nach einer gründlichen Begehung.
Quelle: BGB § 634a
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Warum zahle ich beim Bauen Bereitstellungszinsen?
Die Bank hält dein Darlehen bereit, auch wenn du es nur nach und nach abrufst. Dafür verlangt sie nach einer zinsfreien Zeit Bereitstellungszinsen auf den noch nicht ausgezahlten Betrag. Bauträger und Banken handhaben das unterschiedlich. Wir achten bei der Finanzierung darauf, dass Zahlungsplan und Bereitstellungszeit zusammenpassen.
Quelle: Bankbedingungen (je Anbieter)
Wann muss ich meine Helfer bei der BG BAU melden?
Wenn Freunde oder Familie auf deiner Baustelle mithelfen, meldest du das Bauvorhaben innerhalb einer Woche nach Baubeginn bei der BG BAU an. Dann sind die Helfer gesetzlich unfallversichert. Als Bauherr selbst bist du nicht automatisch geschützt, dafür gibt es eine freiwillige Versicherung.
Quelle: BG BAU, Meldepflicht für private Bauvorhaben
Wer haftet, wenn jemand auf meiner Baustelle zu Schaden kommt?
Als Bauherr bist du für die Verkehrssicherheit auf deiner Baustelle verantwortlich, auch wenn Firmen für dich arbeiten. Stürzt ein Besucher oder fällt etwas auf ein parkendes Auto, kann das auf dich zurückfallen. Genau dafür gibt es die Bauherrenhaftpflicht.
Quelle: BGB §§ 823, 836
Rechner und mehr Wissen.
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Das nehmen wir dir ab
Wir begleiten dich, von Anfang an.
Erzähl uns von deinem Moment. Wir schauen, was du schon hast, sagen dir ehrlich, was fehlt, vergleichen die Anbieter und kümmern uns um Anträge und Kündigungen. Du unterschreibst.
- Ein fester Ansprechpartner in Dillingen (Saar)
- Viele Versicherer im Vergleich, nicht nur einer
- Unverbindlich und ohne Verpflichtung



Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Welcher Schutz für dich sinnvoll ist, hängt von deiner genauen Situation, deinen bestehenden Verträgen und dem jeweiligen Tarif ab. Angaben zu Gesetzen und Zahlen: Stand Oktober 2026.