Zwei Leben, ein Zuhause.
Aus zwei Haushalten wird einer, aus Ich wird Wir. Das ist der perfekte Moment, um Verträge zu sortieren: Doppeltes kündigen, Lücken schließen, füreinander einstehen.
- 17 Schritte
- 2 Fristen
- 7 Antworten
Unter diesem Video findest du alles, was du jetzt brauchst.
In der richtigen Reihenfolge und mit allen Fristen.
Der Moment, in dem aus Ich ein Wir wird.
Zwei Zahnbürsten im Bad, ein gemeinsamer Name an der Klingel, vielleicht ein Ring.
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Wer zusammenzieht, hat oft doppelte Verträge und gleichzeitig Lücken, die es vorher nicht gab. Und ohne Trauschein seid ihr füreinander rechtlich oft weniger abgesichert, als viele denken.
- 20.000 €Freibetrag ohne Trauschein
Unverheiratete Partner haben bei der Erbschaftsteuer nur 20.000 Euro Freibetrag, Ehepaare 500.000 Euro. Eine Risikolebensversicherung über Kreuz umgeht das Problem.
Quelle: Erbschaftsteuergesetz § 16 - 1Haftpflicht reicht
Eine gemeinsame Privathaftpflicht deckt euch beide. Doppelte Verträge sind meist überflüssig.
- Nameim Vertrag nennen
Ohne Trauschein muss der Partner oder die Partnerin im Haftpflichtvertrag stehen, sonst ist er oder sie nicht mitversichert.
Schritt für Schritt, in der richtigen Reihenfolge.
Etappe 1 von 5Die Weichen stellen
Wer zahlt welche Miete, wer die Nebenkosten, was kommt auf ein gemeinsames Konto? Ein ehrliches Gespräch jetzt erspart euch später manche Diskussion. Viele Paare führen ein gemeinsames Haushaltskonto für feste Kosten und behalten eigene Konten für alles andere.
Zieht einer in die Wohnung des anderen, informiert den Vermieter und lasst die Aufnahme am besten schriftlich bestätigen. Stehen beide im Mietvertrag, haftet jede Person gegenüber dem Vermieter für die gesamte Miete. Das ist fair, solange ihr zusammen seid, und gut zu wissen, falls sich das einmal ändert.
Zwei Haushalte werden einer. Legt eure Versicherungen, Strom, Internet und Streamingdienste nebeneinander. Meist lässt sich einiges zusammenlegen oder kündigen.
Etappe 2 von 5In den ersten Wochen
Wer neu einzieht, meldet sich beim Bürgeramt an. Die Wohnungsgeberbestätigung bekommt ihr vom Vermieter.
Eine gemeinsame Privathaftpflicht deckt euch in der Regel beide ab. Seid ihr nicht verheiratet, sollte der Partner oder die Partnerin ausdrücklich im Vertrag genannt sein. Den zweiten Vertrag könnt ihr dann kündigen.
Zum Sach-RechnerZwei Einrichtungen, eine Wohnung: Die Versicherungssumme sollte zu eurem gemeinsamen Hausrat passen. Ein Vertrag für den gemeinsamen Haushalt reicht.
Zum Sach-RechnerDer Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung fällig, nicht pro Person. Einer von euch zahlt, die andere Person meldet sich beim Beitragsservice ab.
Zweitwagen, Schadenfreiheitsrabatt, Fahrerkreis: Hier steckt oft Sparpotenzial.
Etappe 3 von 5Von der Anmeldung bis zum Namen
Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor der Hochzeit möglich und gilt anschließend sechs Monate. Euer Hochzeitstermin muss in diesem Zeitraum liegen. Gefragte Termine sind oft Monate vorher vergeben, kümmert euch deshalb früh.
Mitbringen müsst ihr unter anderem Ausweis, Geburtsurkunde und eine aktuelle Meldebescheinigung. Was genau, sagt euch euer Standesamt.
Entscheidet vor der Trauung, ob und welchen gemeinsamen Namen ihr führt. Danach ändert ihr Ausweis, Bank, Arbeitgeber, Versicherungen und Verträge.
Nach der Hochzeit könnt ihr beim Finanzamt eure Steuerklassen wählen. Das ändert euer monatliches Netto und kann später das Elterngeld beeinflussen. Lasst euch das einmal durchrechnen, bevor ihr entscheidet.
Wer gesetzlich versichert ist, kann den Ehepartner unter Umständen beitragsfrei mitversichern, wenn dessen regelmäßiges Einkommen unter der Grenze liegt (2026: 565 Euro im Monat, bei einem Minijob 603 Euro). Fragt eure Krankenkasse, was für euch gilt.
Etappe 4 von 5Damit ihr euch im Ernstfall nicht allein lasst
Ehepartner dürfen sich seit 2023 in Gesundheitsfragen für höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten, wenn einer von beiden nicht entscheiden kann. Unverheiratete Paare haben dieses Recht nicht. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung regelt ihr es selbst, egal ob verheiratet oder nicht.
Ohne Trauschein erbt der Partner nach dem Gesetz nichts. Wollt ihr euch absichern, braucht ihr ein Testament. Auch für Verheiratete kann es sinnvoll sein, weil das gesetzliche Erbe nicht immer euren Wünschen entspricht.
Tragt ihr Miete oder Kredit gemeinsam, sichert eine Risikolebensversicherung den anderen ab, wenn einem von euch etwas passiert.
Für unverheiratete Paare lohnt sich ein Vertrag über Kreuz: Jeder versichert das Leben des anderen. So bleibt die Auszahlung frei von Erbschaftsteuer.
Euer gemeinsamer Alltag hängt an zwei Einkommen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt er stabil, auch wenn einer ausfällt.
Mehr zur Berufsunfähigkeit
Etappe 5 von 5Gemeinsame Pläne
Wer weniger arbeitet oder eine Pause einlegt, zum Beispiel für Kinder, braucht eine eigene Absicherung für später. Plant gemeinsam und achtet darauf, dass jede Person ihr eigenes Polster aufbaut.
Zum Vermögensaufbau-Rechner
Je voller der Ring, desto wichtiger.
- PrivathaftpflichtUnverzichtbar
Ein gemeinsamer Vertrag für euch beide, der zweite kann weg.
- BerufsunfähigkeitSehr wichtig
Euer gemeinsamer Alltag hängt an zwei Einkommen. Jedes davon zählt.
- RisikolebenSinnvoll
Wichtig, sobald ihr Miete oder Kredit gemeinsam tragt.
- HausratSinnvoll
Ein Vertrag für den gemeinsamen Haushalt, mit passender Summe.
- RechtsschutzKann warten
Hilft bei Streit mit Vermieter, Arbeitgeber oder nach einem Unfall.
Das fragen sich viele.
Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an oder schreib uns, wir antworten persönlich.
Die Antworten stützen sich auf die jeweils genannte Quelle, Stand der Prüfung: Oktober 2026. Im Einzelfall gelten die Bedingungen deines Vertrags.
Müssen wir verheiratet sein, um füreinander abgesichert zu sein?
Nein, aber ohne Trauschein regelt das Gesetz weniger für euch. Ihr habt kein gesetzliches Erbrecht, einen deutlich niedrigeren Erbschaftsteuer-Freibetrag und im Krankenhaus kein Vertretungsrecht. Alles lässt sich vertraglich lösen: mit Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und einer Risikolebensversicherung.
Quelle: BGB §§ 1358, 1931, ErbStG § 16
Wie hoch sind die Erbschaftsteuer-Freibeträge für Paare?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro, dazu kommt ein Versorgungsfreibetrag. Unverheiratete Partner haben nur 20.000 Euro. Eine Risikolebensversicherung über Kreuz kann das Problem umgehen, weil die Auszahlung dann nicht als Erbschaft gilt.
Quelle: Erbschaftsteuergesetz § 16
Ist mein Partner in meiner Haftpflicht mitversichert?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind es in der Regel. Bei unverheirateten Paaren hängt es vom Tarif ab. Am sichersten ist es, wenn der Partner oder die Partnerin im Vertrag ausdrücklich genannt ist. Wir prüfen das gern kostenlos.
Quelle: Versicherungsbedingungen (je Tarif)
Sollten wir beide im Mietvertrag stehen?
Das hat Vor- und Nachteile. Stehen beide drin, haben beide dieselben Rechte und Pflichten, und jede Person haftet für die gesamte Miete. Zieht einer später aus, muss das mit dem Vermieter geregelt werden. Zieht nur einer neu ein, solltet ihr die Aufnahme mit dem Vermieter schriftlich klären.
Quelle: BGB § 421
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Welchen Vertrag kündigen wir, wenn wir doppelte haben?
Meist behaltet ihr den besseren, günstigeren Vertrag und kündigt den anderen. Wichtig ist, die Kündigungsfristen im Blick zu haben und nicht in eine Lücke zu fallen. Wir übernehmen das gern für euch: Wir vergleichen, kündigen und achten auf die Fristen.
Quelle: Einschätzung von saarfinanz
Wird mein Partner nach der Hochzeit automatisch mit krankenversichert?
Nicht automatisch. Bei gesetzlich Versicherten ist die Familienversicherung des Ehepartners kostenlos möglich, wenn dessen regelmäßiges Einkommen unter der Grenze liegt (2026: 565 Euro im Monat, bei einem Minijob 603 Euro) und er oder sie nicht anderweitig versichert ist. Dazu stellt ihr einen Antrag bei der Kasse.
Quelle: SGB V § 10, Angaben der Krankenkassen 2026
Darf mein Partner im Krankenhaus für mich entscheiden?
Ehepartner dürfen sich seit 2023 in Gesundheitsfragen für höchstens sechs Monate vertreten, wenn jemand etwa nach einem Unfall nicht selbst entscheiden kann. Unverheiratete Partner haben dieses Recht nicht. Eine Vorsorgevollmacht schafft Klarheit, auch für Verheiratete, weil sie länger gilt und mehr abdeckt.
Quelle: BGB § 1358
Rechner und mehr Wissen.
- Sach-RechnerHaftpflicht, Hausrat und Wohngebäude in wenigen Sekunden durchrechnen.Beitrag berechnen
- Vermögensaufbau-RechnerWie viel kann aus einer monatlichen Sparrate über die Jahre werden?Jetzt rechnen
- Dein LebenskompassFünf kurze Fragen, dann siehst du, was du jetzt brauchst, was warten kann und was als Nächstes kommt.Kompass starten
Das nehmen wir dir ab
Wir begleiten dich, von Anfang an.
Erzähl uns von deinem Moment. Wir schauen, was du schon hast, sagen dir ehrlich, was fehlt, vergleichen die Anbieter und kümmern uns um Anträge und Kündigungen. Du unterschreibst.
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- Viele Versicherer im Vergleich, nicht nur einer
- Unverbindlich und ohne Verpflichtung



Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Welcher Schutz für dich sinnvoll ist, hängt von deiner genauen Situation, deinen bestehenden Verträgen und dem jeweiligen Tarif ab. Angaben zu Gesetzen und Zahlen: Stand Oktober 2026.