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Lebensmoment · Start ins Leben

Dein Start ins eigene Leben.

Neue Leute, neuer Alltag, das erste eigene Geld. Jetzt legst du Grundlagen, die dich jahrzehntelang begleiten. Die gute Nachricht: Mit wenigen klugen Entscheidungen bist du richtig gut aufgestellt, und vieles kostet in deinem Alter erstaunlich wenig.

  • 14 Schritte
  • 3 Fristen
  • 7 Antworten
5,0 · 143 Bewertungen
Video folgt

Unter diesem Video findest du alles, was du jetzt brauchst.

In der richtigen Reihenfolge und mit allen Fristen.

Ein kurzes Video unseres Teams ist in Arbeit.

Der Moment, in dem alles anfängt.

Der erste Arbeitstag. Die erste Vorlesung. Der Moment, in dem du merkst: Ab jetzt entscheide ich selbst.

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Gerade am Anfang denkt kaum jemand an Absicherung. Dabei ist genau jetzt der beste Zeitpunkt: Du bist jung, meist gesund, und vieles lässt sich zu Bedingungen festhalten, die später nicht mehr zu bekommen sind.

  • 1 von 4wird berufsunfähig

    Statistisch wird etwa jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Je früher du dich absicherst, desto leichter ist der Einstieg.

    Quelle: GDV / DAV
  • 0 €gesetzliche BU-Rente

    Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, bekommt vom Staat keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, höchstens eine Erwerbsminderungsrente.

    Quelle: SGB VI § 240
  • Jetztgesund einsteigen

    Bei Berufsunfähigkeits- und Zusatzversicherungen wird nach deiner Gesundheit gefragt. Wer jung und gesund abschließt, bekommt in der Regel die besten Bedingungen.

Dein Fahrplan

Schritt für Schritt, in der richtigen Reihenfolge.

0 von 14 erledigtGespeichert auf diesem Gerät
Fristen im Blick

Etappe 1 von 4In den Wochen vor dem ersten Tag

  1. Gebraucht werden meist deine Steuer-Identifikationsnummer, deine Sozialversicherungsnummer, deine Bankverbindung und die Angabe, bei welcher Krankenkasse du versichert sein willst. Die Steuer-ID kam einmal per Brief vom Bundeszentralamt für Steuern, die Sozialversicherungsnummer steht auf deinem Sozialversicherungsausweis. Hast du noch keine, vergibt die Rentenversicherung sie, sobald der Betrieb dich anmeldet.

  2. Ausbildungsförderung gibt es frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst, rückwirkend wird nichts gezahlt. Stelle ihn deshalb so früh wie möglich, am besten sobald dein Platz sicher ist. Ob und wie viel du bekommst, hängt unter anderem vom Einkommen deiner Eltern ab.

    Ein Teil des BAföG ist ein Zuschuss, der andere ein zinsloses Darlehen. Es lohnt sich, den Antrag auch dann zu stellen, wenn du unsicher bist.

  3. Im Studium bleibst du meist bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über deine Eltern familienversichert, solange dein regelmäßiges Einkommen unter 565 Euro im Monat bleibt (Minijob: 603 Euro). Mit einer Ausbildung bist du dagegen selbst pflichtversichert, ganz unabhängig von deiner Vergütung. Deine Krankenkasse darfst du dir aussuchen.

    Zum PKV-Rechner
  4. Sind deine Eltern privat versichert und du fängst ein Studium an, entscheidest du dich innerhalb von drei Monaten: gesetzliche Studierendenversicherung oder Befreiung davon und privat bleiben. Wer die Frist verpasst, ist im Studium gesetzlich versichert. Die Befreiung gilt für das gesamte Studium und lässt sich nicht widerrufen.

    Hier lohnt sich ein kurzes Gespräch mit uns, bevor du unterschreibst. Wir rechnen beides durch.

Dein Schutz für diesen Moment

Je voller der Ring, desto wichtiger.

  • PrivathaftpflichtUnverzichtbar

    Braucht jeder. Während der ersten Ausbildung oft noch über deine Eltern, das prüfen wir.

  • BerufsunfähigkeitSehr wichtig

    Sichert dein Einkommen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst.

  • VermögensaufbauSinnvoll

    Klein anfangen reicht. Zeit ist beim Sparen dein stärkster Hebel.

  • ZahnzusatzSinnvoll

    Günstig, wenn du jung einsteigst, und eine große Hilfe bei Zahnersatz.

  • UnfallversicherungKann warten

    Eine Ergänzung für die Freizeit, aber kein Ersatz für die Berufsunfähigkeit.

Häufige Fragen

Das fragen sich viele.

Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an oder schreib uns, wir antworten persönlich.

Die Antworten stützen sich auf die jeweils genannte Quelle, Stand der Prüfung: Oktober 2026. Im Einzelfall gelten die Bedingungen deines Vertrags.

  • Bin ich in der Ausbildung noch über meine Eltern krankenversichert?

    In der Regel nicht. Auszubildende mit Vergütung sind selbst Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig von der Höhe der Vergütung. Im Studium sieht es anders aus: Dort bleibst du meist bis zum 25. Geburtstag familienversichert, solange dein regelmäßiges Einkommen die Grenze nicht überschreitet.

    Quelle: SGB V §§ 5, 10

  • Welche Einkommensgrenze gilt für die Familienversicherung?

    2026 liegt sie bei 565 Euro im Monat, bei einem Minijob bei 603 Euro. Wenn du mehr verdienst, bist du nicht mehr beitragsfrei über deine Eltern versichert und wechselst in die eigene Versicherung. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren, wenn du in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium bist; Wehr- oder Freiwilligendienst verlängert sie um bis zu zwölf Monate.

    Quelle: SGB V § 10, Angaben der Krankenkassen 2026

  • Was kostet die Krankenversicherung im Studium?

    Wer nicht mehr familienversichert ist, zahlt als Student einen deutlich geringeren Beitrag als Berufstätige, weil er sich am BAföG-Bedarfssatz orientiert. Die genaue Höhe nennt dir deine Krankenkasse. Zusätzlich fällt der Beitrag zur Pflegeversicherung an.

    Quelle: SGB V § 236

  • Brauche ich schon eine eigene Haftpflichtversicherung?

    Oft nicht, denn in der ersten Ausbildung oder im Erststudium bist du meist über die Haftpflicht deiner Eltern mitversichert. Das gilt in der Regel, solange du unverheiratet bist und noch keine Zweitausbildung machst. Ob das für deinen Vertrag so ist, steht in den Bedingungen. Wir prüfen das gern kostenlos.

    Quelle: Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht (je Tarif)

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  • Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon in der Ausbildung?

    Ja, gerade dann. Beim Abschluss wird nach deiner Gesundheit gefragt, und der Beitrag richtet sich unter anderem nach deinem Eintrittsalter. Wer jung und gesund einsteigt, bekommt in der Regel die besten Bedingungen. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, bekommt vom Staat keine Berufsunfähigkeitsrente, höchstens eine Erwerbsminderungsrente. Statistisch wird etwa jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig.

    Quelle: SGB VI § 240, GDV / DAV

  • Darf ich nebenbei arbeiten, ohne meine Versicherung zu gefährden?

    Ja, aber es gibt Grenzen. Als Student bleibst du in der Regel bei bis zu 20 Stunden Arbeit pro Woche in der Vorlesungszeit krankenversicherungsfrei (Werkstudent). Wer über der Einkommensgrenze der Familienversicherung liegt, zahlt selbst ein. Sprich vorher mit deiner Krankenkasse, bevor du einen Job annimmst.

    Quelle: SGB V § 6 Abs. 1 Nr. 3

  • Bekomme ich BAföG und wann muss ich den Antrag stellen?

    Das hängt von deinem Bedarf und dem Einkommen deiner Eltern ab, ein Antrag kostet nichts. Wichtig: Die Leistung gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb den Antrag nicht aufschieben. Bei Studierenden ist ein Teil Zuschuss, ein Teil zinsloses Darlehen.

    Quelle: BAföG § 15

Das nehmen wir dir ab

Wir begleiten dich, von Anfang an.

Erzähl uns von deinem Moment. Wir schauen, was du schon hast, sagen dir ehrlich, was fehlt, vergleichen die Anbieter und kümmern uns um Anträge und Kündigungen. Du unterschreibst.

  • Ein fester Ansprechpartner in Dillingen (Saar)
  • Viele Versicherer im Vergleich, nicht nur einer
  • Unverbindlich und ohne Verpflichtung
Dominik HerrmannThomas JungmannPhilipp Lenk
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Allgemeine Orientierung, keine individuelle Beratung. Welcher Schutz für dich sinnvoll ist, hängt von deiner genauen Situation, deinen bestehenden Verträgen und dem jeweiligen Tarif ab. Angaben zu Gesetzen und Zahlen: Stand Oktober 2026.

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