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Schaden passiert?
Wir kümmern uns mit dir darum.

Sag uns kurz, was passiert ist und lade vorhandene Unterlagen direkt hoch. Wir kümmern uns um die weitere Koordination.

Häufige Fragen

Das fragen sich viele.

Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an oder schreib uns, wir antworten persönlich.

Die Antworten stützen sich auf die darunter genannten Quellen, Stand der Prüfung: Oktober 2026. Im Einzelfall gelten die Bedingungen deines Vertrags.

  • Unverzüglich, nachdem du davon erfahren hast (§ 30 VVG). So kommt dein Fall schnell in Gang. Bei einem Einbruch informierst du außerdem unverzüglich die Polizei.

    Quelle: § 30 VVG, Verbraucherzentrale: Hausratversicherung

  • Indem du die Pflichten nach dem Schaden erfüllst, dann steht deinem Anspruch nichts im Weg. Selbst wenn dir etwas durchrutscht, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder den Eintritt des Schadens noch die Feststellung des Schadens oder den Umfang der Leistung beeinflusst hat. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer nur im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, bei Vorsatz kann er leistungsfrei werden. Wir begleiten dich, damit nichts schiefgeht.

    Quelle: § 28 VVG, Angabe von saarfinanz

  • Nein, das übernimmt dein Versicherer. Bei einem Haftpflichtschaden erkennst du keinen Anspruch an und zahlst kein Geld, ohne dass der Versicherer schriftlich zugestimmt hat. Ein Schuldeingeständnis kann den Versicherungsschutz gefährden, deshalb überlässt du die Kommunikation lieber der Versicherung.

    Quelle: Verbraucherzentrale: Private Haftpflichtversicherung

  • Melde den Schaden unverzüglich deinem Versicherer und der Polizei. Beide fragen, welche Sachen gestohlen oder beschädigt wurden. Mit Fotos oder Videos deines Hausrats und aufbewahrten Kaufbelegen fällt der Nachweis leicht, am besten legst du dir beides schon vorsorglich an.

    Quelle: Verbraucherzentrale: Hausratversicherung

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