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Kfz-Wechselzeit

Kfz-Versicherung wechseln: bis 30. November.

Zum Jahresende lohnt sich der Blick auf deine Kfz-Versicherung, denn die Frist ist kurz. Wir prüfen deinen Vertrag, vergleichen für dich und kümmern uns um Kündigung und Neuantrag.

30.11.Nächster Stichtag30. November
Das musst du wissen
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So fängst du an

Du entscheidest, wie viel du selbst machst.

Das musst du wissen

Fristen, die zählen.

Der Stichtag: 30. November

Die meisten Kfz-Verträge laufen zum 31. Dezember aus. Gekündigt wird spätestens einen Monat vorher, also bis zum 30. November. Entscheidend ist, wann die Kündigung bei der Versicherung ankommt, nicht wann du sie abschickst.

Anderer Stichtag möglich

Beginnt dein Vertrag nicht zum 1. Januar, gilt ein anderer Termin. Er steht in deinem Versicherungsschein. Wir sehen nach, damit nichts verfällt.

Sonderkündigungsrecht

Auch außerhalb des Stichtags kannst du kündigen, zum Beispiel wenn dein Beitrag steigt oder nach einem Schadenfall. Dafür bleibt meist nur ein Monat ab Erhalt des Schreibens.

Du musst nichts kündigen

Mit einer Maklervollmacht übernehmen wir Kündigung und Neuantrag. Wir kündigen erst, wenn du dich für ein neues Angebot entschieden hast und der neue Schutz steht.

Hinweis: Das sind allgemeine Informationen. Welche Frist für dich gilt, hängt von deinem Vertrag ab. Wir prüfen das gern gemeinsam mit dir.

Der Ablauf

In vier Schritten zum neuen Vertrag.

  1. 1

    Du wählst deinen Weg

    Selbst eingeben, Police hochladen oder mit einem Mitarbeiter gemeinsam durchgehen.

  2. 2

    Wir prüfen und vergleichen

    Wir sehen uns Leistung und Beitrag an und suchen passende Angebote.

  3. 3

    Du entscheidest

    Du bekommst ein unverbindliches Angebot und nimmst dir die Zeit, die du brauchst.

  4. 4

    Wir erledigen den Rest

    Kündigung, Neuantrag und Unterlagen übernehmen wir. Du unterschreibst nur noch.

Lieber direkt sprechen?

Ruf uns an unter 06831 165110. Je früher, desto entspannter, denn die Kündigung muss rechtzeitig bei der Versicherung sein.

Häufige Fragen

Das fragen sich viele.

Deine Frage ist nicht dabei? Ruf uns an oder schreib uns, wir antworten persönlich.

Die Antworten stützen sich auf die darunter genannten Quellen, Stand der Prüfung: Oktober 2026. Im Einzelfall gelten die Bedingungen deines Vertrags.

  • Bei Verträgen, die zum Jahresende laufen, hast du bis zum 30. November Zeit: Bis dahin muss das Kündigungsschreiben beim Versicherer sein. Die Frist beträgt in der Kfz-Versicherung einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Beginnt dein Versicherungsjahr zu einem anderen Termin, gilt ein anderer Stichtag, den du in deinem Versicherungsschein findest. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.

    Quelle: Verbraucherzentrale: Versicherungsvertrag kündigen, Verbraucherzentrale: Kfz-Versicherung überprüfen

  • Es gibt dir die Möglichkeit, auch außerhalb des Stichtags zu wechseln. Nach einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung des Versicherers kündigen. Nach einem Schadenfall ist eine Kündigung bis zum Ablauf eines Monats nach der Anerkennung oder Ablehnung des Anspruchs möglich. Nach dem Kauf eines Fahrzeugs kannst du die Versicherung des Verkäufers innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen.

    Quelle: § 40 VVG, § 111 VVG, Verbraucherzentrale: Versicherungsvertrag kündigen

  • Die Kündigung kann per Brief, Fax oder auch per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Versicherer. Bei knappen Fristen empfiehlt die Verbraucherzentrale ein Einschreiben mit Zustellnachweis oder ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht und dir den Eingang bestätigen zu lassen. Sie rät außerdem, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Bei saarfinanz übernehmen wir das für dich, wenn du uns dazu bevollmächtigst.

    Quelle: Verbraucherzentrale: Versicherungsvertrag kündigen, Angabe von saarfinanz

  • Beim Wechsel meldet dein bisheriger Versicherer deinen Schadenverlauf an den neuen, deine schadenfreien Jahre nimmst du also mit. Lass dir vorher schriftlich bestätigen, welche SF-Klasse dein bisheriger Versicherer melden wird, so gehst du sicher. Ein vereinbarter Rabattschutz gilt nur beim bisherigen Versicherer. Hat es einen Unfall gegeben, stuft der neue Versicherer meist unter Berücksichtigung des Unfalls ein.

    Quelle: Verbraucherzentrale: Kfz-Versicherung überprüfen

  • Am einfachsten ein Foto oder PDF deines Versicherungsscheins. Alternativ reichen ein paar Angaben zu Fahrzeug und aktuellem Beitrag, oder du sprichst direkt mit einem Mitarbeiter. Du entscheidest, wie du es machen möchtest.

    Quelle: Angabe von saarfinanz

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